Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Angebot und Auftrag

a) Angebote sind stets freibleibend; Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Anderslautende Bedingungen des Käufers / Bestellers sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich von uns anerkannt sind.

b) Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schlissen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

 

2. Preisstellung

a) Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgelegten Preise.
b) Die Preise verstehen sich ab Werk. Sie beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren; erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, sind wir berechtigt eine angemessene Anpassung unserer Preise vorzunehmen.
c) Zusagen von Sonderpreisen beziehen sich nur auf die jeweilige Bestellung und haben keine Präzedenzwirkung auf spätere Verträge.
d) Für Aufträge, für welche keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise.
e) Bei Zahlungsverzug des Käufers, Zahlungsbefehl, Konkurs, kommen Skonti und sonstige Nachlässe in Wegfall.

 

3. Lieferzeit

a) Die Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten; sie beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.
b) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben ( insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder Störungen der Verkehrswege ), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
c) Die Vereinbarte Lieferzeit verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Falls wir in Verzug geraten, darf der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in soweit vom Vertrag zurücktreten, als mit der Arbeit noch nicht begonnen ist.
d) Der Käufer darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen nicht zurückweisen.

 

4. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Rechnungen sind zu begleichen, unabhängig vom Recht der Mängelrüge: bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto; bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto.
Wird unsere Zahlungsfrist von 30 Tagen überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Landeszentralbank in Rechnung zu stellen.
b) Zahlung durch Wechsel – Laufzeit bis zu 90 Tagen – ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit uns zulässig. Bis zur Fälligkeit der Rechnungen tragen wir die Diskontspesen, während nach diesem Zeitpunkt die jeweils geltenden Diskontsätze unserer Banken bis zum Verfalltag der Abschnitte berechnet werden.
Ein Kasseskonto wird bei Wechselzahlungen nicht gewährt. Der Käufer hat die Wechsel ordnungsgemäß zu Verstempeln und sie bei einem LZB-Platz domizilieren.
c) Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bei unbefriedigenden Auskünften über die Vermögenslage des Bestellers sind wir berechtigt, für bereits gelieferte Ware Zahlung vor Verfall der Rechnung zu verlangen. Ferner bei nicht rechtzeitiger Bezahlung einer vorausgegangenen Lieferung auch für noch auszuführende Aufträge die Zahlungsbedingungen zu ändern, Vorauszahlungen zu verlangen oder von der Lieferung zurückzutreten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
c) Der Kunde darf die gelieferte Ware nicht übereignen oder verpfänden.
d) Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu.
e) Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erarbeiten und zu veräußern.

 

6. Mängelrügen und Gewährleistung

a) Der Käufer hat empfangene Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich, spätestens aber nach 7 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden.
b) Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
c) Natürlicher Verschleiß und andere Ursachen, auf die wir ohne Einfluss sind wie: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Überbeanspruchung, entbinden uns von jeder Verantwortung.
d) Ansprüche auf Schadenersatz aller Art, insbesondere wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen

 

7. Versand, Gefahrenübergang und Verpackung

a) Lieferungen gelten stets ab Werk, auch wenn die vereinbaren Preise frei Bestimmungsort oder frei Verwendungsstelle gelten. Im letzten Falle ist die Fracht vom Empfänger vorzulegen und wird, wenn sie im vereinbaren Preis enthalten ist, an der Rechnung abgesetzt. Mit Übergabe der Ware an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über.
b) Versandweg, Beförderung und Schutzmittel sind unserer Wahl mit Ausschluss jeder Haftung überlassen.
c) Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.
d) Die Ware wird, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise und auf Kosten des Käufers verpackt. Auf unser verlangen ist Verpackungsmaterial unverzüglich frachtfrei zurückzusenden. Gutschrift erfolgt nach Vereinbarung.
e) Auf Wunsch kann die Ware auf Kosten des Bestellers versichert werden.

 

8. Gewichte und Stückzahlen
Für die Berechnung sind die von uns angegebenen Abmessungen maßgebend.

 

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Burghaslach (Bayern).