Lieferzeiten
Sie bestellen, wir liefern
Fertigung und Lieferung
a) Die Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten; sie beginnt mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.
b) Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben ( insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder Störungen der Verkehrswege ), soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Käufer baldmöglichst mit. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.
c) Die Vereinbarte Lieferzeit verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. Falls wir in Verzug geraten, darf der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in soweit vom Vertrag zurücktreten, als mit der Arbeit noch nicht begonnen ist.
d) Der Käufer darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen nicht zurückweisen.